§1 Geltungsbereich
Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, gelten die nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.
Diese sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über Warenlieferungen und Warenverkäufe des Verkäufers, auch in laufender und künftiger Geschäftsverbindung.
Abweichungen oder Ergänzungen der getroffenen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Auf die Einhaltung dieser Schriftformerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden.
Etwaige rechtliche Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen berührt die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen beihalten Ihre Gültigkeit, bis Sie neue Nachrichten von uns erhalten.
§ 2 Abweichungen
Stoffe: Handelsübliche Farbabweichungen (vor allem bei Nachbestellungen) sind aus technischen und naturbedingten Gründen nicht immer zu vermeiden und berechtigen deshalb nicht zur Reklamation. Der Stoffbedarf ist für uni- und kleingemusterte Stoffe bei einer Breite von 140 cm errechnet. Bei großgemusterten Stoffen oder zweifarbiger Verarbeitung muss mit größerem Verschnitt gerechnet werden. Bitte deshalb Stoffbedarf vorher anfragen.
Oberflächenbehandlung: Nach stand der Technik behalten wir uns Änderungen vor.
§ 3 Lieferung
Soweit nicht ausdrücklich ein fester Liefertermin zugesichert wurde, gelten die angegebenen Liefertermine lediglich als Anhaltspunkte für die geplante Lieferzeit. Geringe oder zumutbare Abweichungen vom Liefertermin begründen keine Ansprüche des Käufers.
Die Nichteinhaltung von Lieferterminen und Lieferfristen durch den Verkäufer berechtigt den Käufer zur Geltendmachung der ihm zustehenden Rechte erst, wenn er dem Verkäufer eine angemessene, mindestens 20 Tage betragende Nachfrist gesetzt hat und diese fruchtlos abgelaufen ist.
Im Falle des Leistungsverzuges des Verkäufers oder der von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung sind Schadens-ersatzansprüche des Käufers ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.
Lieferung erfolgt ab Werk; ab einem vor Vertagsabschluss zu bestimmenden Auftragswert erfolgt die Lieferung frachtkostenfrei innerhalb Deutschland.
§ 4 Zahlung
Die Preise verstehen sich netto. Die Rechnung erhöht sich um die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Die Bezahlung hat binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum in bar und ohne jeden Abzug zu erfolgen, sofern ein Angebot nicht andere spezielle Zahlungskonditionen ausweist.
Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum, so sind wir berechtigt, ab dem 31. Tag Zinsen in der Höhe zu berechnen, wie sie uns für einen laufenden Kredit berechnet werden.
Ab einem Auftragswert von 10000,- € gelten nur extra vereinbarte Zahlungsbedingungen:
Wechselzahlungen sind nur nach besonderer Vereinbarung zulässig. Wechsel und Schecks werden stets nur zahlungshalber, nicht aber an Zahlungs statt angenommen.
Bei Bekanntwerden von Zahlungsschwierigkeiten des Käufers, insbesondere auch bei Zahlungsverzug, Scheck oder Wechselprotest, ist der Verkäufer berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorauskasse auszuführen, alle offenstehenden, auch gestundete Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und gegen Rückgabe zahlungshalber hereingenommener Wechsel Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
Der Käufer kann mit der Forderung des Verkäufers nur mit einer Gegenforderung aufrechnen, wenn diese vom Verkäufer anerkannt und fällig oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 5 Gewährleistung
Der Lieferungsgegenstand ist unverzüglich nach Empfang auf Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen zu untersuchen.
Offensichtliche Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Empfang schriftlich zu rügen.
Alle anderen Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Jede Ware wird durch uns auf Fehler untersucht. Im Falle von uns anerkannter fehlerhafter Ware haben wir das Recht der Ersatzlieferung oder Nachbesserung.
Eine Reklamation durch den Kunden berechtigt nicht zur Abweichung von den vereinbarten Zahlungsbedingungen.
Mit der ordnungsgemäßen Ersatzlieferung oder Nachbesserung entfallen alle weiteren Ansprüche des Empfängers. Rücksendung der Ware ist nur auf Grund ausdrücklicher Vereinbarung zulässig. Bis zur Einigung über die Rücknahme der Ware hat der Empfänger diese unentgeltlich aufzubewahren. Geringe Abweichungen in den Abmessungen, der Ausführung und den Farbtönen berechtigen nicht zur Beanstandung.
Bei erteilten Aufträgen in Sondergrößen oder bei Verwendung von Kundenmaterialien ist ein Rücktritt vom Kauf nicht möglich.
Ein Rücktritt vom Kauf von Standartprodukten ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Verkäufers möglich.
Schadensersatzansprüche des Käufers aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung sind ausgeschossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.
Der Verkäufer haftet nicht für den sogenannten mittelbaren Schaden.
§ 6 Eigentumsvorbehalte
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen (und der im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand noch entstehenden Forderungen) als Vorbehaltsware im Eigentum des Verkäufers. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder die Saldoziehung und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf.
Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung des Verkäufers begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogenen. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer die Rückgabe der Vorbehaltsware nach Mahnung verlangen; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. Die Rücknahme gilt nicht zugleich als Rücktritt vom Vertrag.
Die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf der Ware werden an den Verkäufer abgetreten, und zwar unabhängig davon, ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiterverkauft wird.
Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an. Der Käufer ist zur Einziehung der abgetretenen Forderung berechtigt. Wir können die Befugnisse des Käufers zum Weiterverkauf sowie den Forderungseinzug widerrufen, wenn der Käufer mit der Erfüllung seiner Verbindlichkeiten uns gegenüber in Verzug kommt; in jedem Fall hat der Käufer die eingezogenen Beträge sofort an den Verkäufer abzuführen, soweit die Ansprüche des Verkäufers fällig sind.
Der Käufer hat auf Verlangen des Verkäufers diesem die zur Einziehung erforderlichen Angaben zu machen, damit der Verkäufer die Abtretung dem Schuldner anzeigen und Leistung an sich verlangen kann.
Von einer Pfändung oder jeder anderen Gefährdung des vorbehaltenen Eigentums sowie von Pfändungen der abgetretenen Forderung ist der Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat alle für Interventionen des Verkäufers erforderlichen Unterlagen zu übergeben. Ein Interventionsvorgehen geht zu Lasten des Käufers.
Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als deren Wert die zu sichernde Forderung um mehr als 20 % übersteigt.
§ 7 Gerichtsstand, Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers. Dies gilt auch für Scheck- und Wechselprozesse.
Fassung Jan.2009
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